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Sehr geehrter Herr Professor Löwe,
sehr geehrte Damen und Herren,
wir stehen aktuell gemeinsam vor zwei zentralen Herausforderungen: der Re-
form der stationären Versorgung psychisch kranker Menschen in Psychiatrie
und Psychosomatik und der Reform der Psychotherapeutenausbildung.
Was die Veränderungen in der stationären Versorgung angeht, verfolgen unsere
beiden Fachdisziplinen ein gemeinsames Ziel: den Erhalt und den Ausbau einer
ausreichend intensiven und qualitativ hochwertigen stationären Psychotherapie.
Die neuen Personalanforderungen, die der Gemeinsame Bundesausschuss er-
arbeitet, müssen hierfür die personellen Voraussetzungen schaffen. Eine aussa-
gekräftigere Dokumentation der Leistungen muss zukünftig sichtbar machen,
ob und wie viel Psychotherapie ein Patient in einer Klinik erhält. Nur so kann
sichergestellt werden, dass für gute stationäre Psychotherapie auch die not-
wendigen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Insbesondere in den Kliniken, aber auch an den Hochschulen und in der
ambulanten Versorgung hat die gute Zusammenarbeit von Fachärzten für
Psychosomatische Medizin und Psychotherapie und Psychotherapeuten eine
lange Tradition. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit ist ein Anliegen unserer
Berufsgruppen, auch weil es im Interesse unserer Patienten liegt – direkt in der
Versorgung und indirekt über die Entwicklung neuer Therapie- und Diagnose-
verfahren. Beide Disziplinen bringen hierfür unverzichtbares Fachwissen ein,
das sich gegenseitig ergänzt. Hieran soll und wird auch die Reform der Psycho-
therapeutenausbildung nichts ändern.
Mit der Reform der Psychotherapeutenausbildung wollen wir die Schwächen der
heutigen postgradualen Ausbildung von Psychologischen Psychotherapeuten
und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten beheben. Wir wollen unseren
Nachwuchs schon im Studium so qualifizieren, dass er in der anschließenden
Weiterbildung wie die ärztlichen Kollegen mit klarem Rechtsstatus und fairer
Bezahlung für die psychotherapeutische Versorgung qualifiziert wird. Damit
wir dabei die Einheit der Psychotherapie erhalten, wünschen wir uns auch in
Zukunft einen gemeinsamenWissenschaftlichen Beirat mit der Ärzteschaft. Nur
wenn wir Psychotherapie wissenschaftlich fundiert gemeinsam weiterentwickeln,
können wir auch in Zukunft unserer gemeinsamen Verantwortung für die Ver-
sorgung psychisch kranker Menschen gerecht werden.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen anregende und erfolgreiche Kongresstage.
Dr. Dietrich Munz
Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)
Dietrich Munz
Grußwort




