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Sehr geehrter Herr Professor Löwe,

sehr geehrte Damen und Herren,

wir stehen aktuell gemeinsam vor zwei zentralen Herausforderungen: der Re-

form der stationären Versorgung psychisch kranker Menschen in Psychiatrie

und Psychosomatik und der Reform der Psychotherapeutenausbildung.

Was die Veränderungen in der stationären Versorgung angeht, verfolgen unsere

beiden Fachdisziplinen ein gemeinsames Ziel: den Erhalt und den Ausbau einer

ausreichend intensiven und qualitativ hochwertigen stationären Psychotherapie.

Die neuen Personalanforderungen, die der Gemeinsame Bundesausschuss er-

arbeitet, müssen hierfür die personellen Voraussetzungen schaffen. Eine aussa-

gekräftigere Dokumentation der Leistungen muss zukünftig sichtbar machen,

ob und wie viel Psychotherapie ein Patient in einer Klinik erhält. Nur so kann

sichergestellt werden, dass für gute stationäre Psychotherapie auch die not-

wendigen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Insbesondere in den Kliniken, aber auch an den Hochschulen und in der

ambulanten Versorgung hat die gute Zusammenarbeit von Fachärzten für

Psychosomatische Medizin und Psychotherapie und Psychotherapeuten eine

lange Tradition. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit ist ein Anliegen unserer

Berufsgruppen, auch weil es im Interesse unserer Patienten liegt – direkt in der

Versorgung und indirekt über die Entwicklung neuer Therapie- und Diagnose-

verfahren. Beide Disziplinen bringen hierfür unverzichtbares Fachwissen ein,

das sich gegenseitig ergänzt. Hieran soll und wird auch die Reform der Psycho-

therapeutenausbildung nichts ändern.

Mit der Reform der Psychotherapeutenausbildung wollen wir die Schwächen der

heutigen postgradualen Ausbildung von Psychologischen Psychotherapeuten

und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten beheben. Wir wollen unseren

Nachwuchs schon im Studium so qualifizieren, dass er in der anschließenden

Weiterbildung wie die ärztlichen Kollegen mit klarem Rechtsstatus und fairer

Bezahlung für die psychotherapeutische Versorgung qualifiziert wird. Damit

wir dabei die Einheit der Psychotherapie erhalten, wünschen wir uns auch in

Zukunft einen gemeinsamenWissenschaftlichen Beirat mit der Ärzteschaft. Nur

wenn wir Psychotherapie wissenschaftlich fundiert gemeinsam weiterentwickeln,

können wir auch in Zukunft unserer gemeinsamen Verantwortung für die Ver-

sorgung psychisch kranker Menschen gerecht werden.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen anregende und erfolgreiche Kongresstage.

Dr. Dietrich Munz

Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)

Dietrich Munz

Grußwort