6
Grußwort des Bundesministers für Gesundheit
In den letzten vier Jahrzehnten hat sich die Versorgung seelisch erkrankter
Menschen deutlich verbessert. Diese gute Entwicklung geht einher mit einer
bevölkerungsweit zunehmenden Inanspruchnahme psychiatrischer und
psychotherapeutischer Leistungen und damit zu einer weitaus häufigeren
Behandlung seelischer Erkrankungen als früher.
Nun bedeutet eine steigende Patientenzahl auch steigende Anforderungen
an die Versorgung. Ziel ist es, die Qualität der gesundheitlichen Versorgung
bei einer zunehmenden Zahl seelisch kranker Menschen zu sichern und sie
möglichst weiter zu verbessern.
Eine wichtige Weichenstellung in der künftigen Versorgung seelisch kranker
Menschen ist mit dem „Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung
und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen“
gelungen. Mit diesem Gesetz schaffen wir unter anderem verbindliche
Mindestpersonalvorgaben und stärken die menschliche Zuwendung für die
betroffenen Menschen. Behandlungen, die einen höheren Aufwand mit sich
bringen, werden künftig besser vergütet als weniger aufwändige Therapien.
Davon profitieren sowohl die Einrichtungen als auch die Patientinnen und
Patienten. Diesen kommt zudem auch die zukünftig mögliche Versorgung durch
besondere Behandlungsteams der Krankenhäuser im häuslichen Umfeld zugute.
Für Menschen mit seelischen Leiden und stationärer Behandlungsbedürftigkeit
wird damit eine auf das Lebensumfeld zugeschnittene Versorgung
gewährleistet. Dies kann bei seelischen Erkrankungen den Behandlungserfolg
nachhaltig stärken.
Unverzichtbar ist für Menschen mit schweren und chronischen seelischen
Leiden die gute Zusammenarbeit der Fachbereiche, denn sie wechseln im
Krankheitsverlauf häufig zwischen den verschiedenen Sektoren stationär,
teilstationär und ambulant. Deshalb muss diese Vernetzung in der
Gesundheitsversorgung insgesamt noch besser gelingen. Hier kann der
Innovationsfonds unterstützen, den die Bundesregierung im Rahmen des
GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes ins Leben gerufen hat. Mit diesem Fonds
stellen wir in den Jahren 2016 – 2019 jährlich 300 Mio. Euro bereit, um neue
Versorgungsformen und die Versorgungsforschung stärker voranzubringen.
Innovative Versorgungsformen, die sich bewähren, sollen dauerhaft in die
Versorgung übernommen werden.
Herrmann Gröhe
Grußwort




