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Grußwort des Bundesministers für Gesundheit

In den letzten vier Jahrzehnten hat sich die Versorgung seelisch erkrankter

Menschen deutlich verbessert. Diese gute Entwicklung geht einher mit einer

bevölkerungsweit zunehmenden Inanspruchnahme psychiatrischer und

psychotherapeutischer Leistungen und damit zu einer weitaus häufigeren

Behandlung seelischer Erkrankungen als früher.

Nun bedeutet eine steigende Patientenzahl auch steigende Anforderungen

an die Versorgung. Ziel ist es, die Qualität der gesundheitlichen Versorgung

bei einer zunehmenden Zahl seelisch kranker Menschen zu sichern und sie

möglichst weiter zu verbessern.

Eine wichtige Weichenstellung in der künftigen Versorgung seelisch kranker

Menschen ist mit dem „Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung

und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen“

gelungen. Mit diesem Gesetz schaffen wir unter anderem verbindliche

Mindestpersonalvorgaben und stärken die menschliche Zuwendung für die

betroffenen Menschen. Behandlungen, die einen höheren Aufwand mit sich

bringen, werden künftig besser vergütet als weniger aufwändige Therapien.

Davon profitieren sowohl die Einrichtungen als auch die Patientinnen und

Patienten. Diesen kommt zudem auch die zukünftig mögliche Versorgung durch

besondere Behandlungsteams der Krankenhäuser im häuslichen Umfeld zugute.

Für Menschen mit seelischen Leiden und stationärer Behandlungsbedürftigkeit

wird damit eine auf das Lebensumfeld zugeschnittene Versorgung

gewährleistet. Dies kann bei seelischen Erkrankungen den Behandlungserfolg

nachhaltig stärken.

Unverzichtbar ist für Menschen mit schweren und chronischen seelischen

Leiden die gute Zusammenarbeit der Fachbereiche, denn sie wechseln im

Krankheitsverlauf häufig zwischen den verschiedenen Sektoren stationär,

teilstationär und ambulant. Deshalb muss diese Vernetzung in der

Gesundheitsversorgung insgesamt noch besser gelingen. Hier kann der

Innovationsfonds unterstützen, den die Bundesregierung im Rahmen des

GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes ins Leben gerufen hat. Mit diesem Fonds

stellen wir in den Jahren 2016 – 2019 jährlich 300 Mio. Euro bereit, um neue

Versorgungsformen und die Versorgungsforschung stärker voranzubringen.

Innovative Versorgungsformen, die sich bewähren, sollen dauerhaft in die

Versorgung übernommen werden.

Herrmann Gröhe

Grußwort