MCC 2021 Sponsorenhandbuch
9.5 Hat der Veranstalter den Ausfall der Veranstaltung zu vertreten, hat der Sponsor/Aussteller Anspruch auf die Erstattung der geleisteten Beiträge unter Anrechnung der bis zum Zeitpunkt des Veranstaltungsausfalls empfangenen Leistungen. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter bestehen jedoch nur, wenn diesem oder einem seiner Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. 9.6 Der Sponsor/Aussteller haftet in allen Veranstaltungsformaten für sämtliche Schäden, die durch ihn, seine Bediensteten, seine Beauftragten oder seine Besucher verursacht werden. Der Sponsor/ Aussteller ist aufgefordert, für die von ihm eingebrachten Gegenstände eine angemessene Versicherung abzuschließen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die nicht aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit durch ihn entstanden sind. 9.7 Der Veranstalter weist daraufhin, dass alle angemessenen Anstrengungen unternommen werden, die Virenfreiheit herunterladbarer Inhalte sicherzustellen. Der Veranstalter kann keine Haftung für Schäden übernehmen, die sich aus einem Virenbefall der Computersysteme Dritter ergeben, der von einer Webseite des Veranstalters aus erfolgt. Der Veranstalter kann eine störungsfreie Nutzung digitaler Bestandteile in den Veranstaltungsformaten nicht garantieren. Diesbezügliche Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. 10. Erfüllungsort und Gerichtsstand 10.1 Der Erfüllungsort für die Veranstaltungsformate Präsenzveranstaltung oder den Präsenzteil der Hybridveranstaltung richtet sich nach dem Veranstaltungsort. Der Erfüllungsort für die Veranstaltungsformate virtuelle Veranstaltung und/oder den virtuellen Teil der Hybridveranstaltung ist Berlin. 10.2 Gerichtsstand ist – wenn es sich bei dem Sponsor/Aussteller um einen Kaufmann handelt und soweit zulässig - Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts. 11. Schriftformerfordernis, Salvatorische Klausel und Änderungsvorbehalt 11.1 Mündliche Vereinbarungen sind nicht getroffen worden. Änderungen und/oder Ergänzung dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt ebenso für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. 11.2 Sollten einzelnen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam und/oder undurchführbar sein und/oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, die unwirksamen und/oder undurchführbaren Vorschriften durch rechtlich gültige und/ oder durchführbare zu ersetzen, die den unwirksamen und/oder undurchführbaren wirtschaftlich entsprechen. Dieses gilt ebenso für etwaige Lücken. 11.3 Der Veranstalter kann Änderungen und/oder Ergänzungen an diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Beachtung des Schriftformerfordernisses jederzeit vornehmen. Die Auftraggeber werden von Zeit zu Zeit über dementsprechende Überarbeitungen informiert. Betreffen die Änderungen und/oder Ergänzungen wesentliche Vertragsbestandteile und werden hierdurch die Rechte der Auftraggeber wesentlich verändert, wird jeder Auftraggeber mit bestehender und bezahlter Buchung gesondert mit der Möglichkeit der Zustimmung informiert. Berlin, 29. Oktober 2020 K.I.T. Group GmbH Kurfürstendamm 71 10709 Berlin (Deutschland) Tel.: +49 30 24603 0 info@kit-group.org www.kit-group.org
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